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   LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08   

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LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08 (https://dejure.org/2009,32763)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2009 - 4b O 190/08 (https://dejure.org/2009,32763)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2009 - 4b O 190/08 (https://dejure.org/2009,32763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger), wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter).

    Für eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs wäre erforderlich, dass die Beklagten sich aufgrund eines durch die Klägerin geweckten Duldungsscheins einen wertvollen Besitzstand geschaffen hätten (vgl. BGH, GRUR 2001, 323 [325] - Temperaturwächter m.w.N.).

    Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches - und damit auch hinsichtlich des zugehörigen Hilfsanspruchs auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - wäre zwar nicht die Begründung eines schutzwürdigen Besitzstandes Voraussetzung, sondern es würde genügen, dass die Beklagten sich bei etwaigen wirtschaftlichen Dispositionen auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs einrichteten und dies aufgrund des Duldungsanscheins auch durften (vgl. BGH, GRUR 2001, 323 [325]).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist nur dann möglich, wenn es Vorgänge außerhalb der eigenen Wahrnehmung oder vergessene Vorgänge aus diesem Bereich betrifft (BGH NJW-RR 2002, 612 [613]).

    Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich sind dabei eigenen Handlungen bzw. Wahrnehmungen gleichgestellt, im Falle einer arbeitsteiligen Organisation müssen entsprechende Erkundigungen eingezogen werden (BGHZ 109, 205 [209]; BGH NJW-RR 2002, 612 [613]).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Insoweit ist zu beachten, dass im Falle wiederholter oder fortgesetzter Handlungen für jede einzelne schadensstiftende Handlung eine neue, gesonderte Verjährungsfrist beginnt, auch wenn weitere gleichartige Handlungen mit identischem Erfolg nachfolgen (BGH, GRUR 1984, 820 [822 f.] - Intermarkt II; 1978, 492 [494 f.] - Fahrradgepäckträger II; Kühnen, in: Schulte, a.a.O., § 141 Rn 16).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Insoweit ist zu beachten, dass im Falle wiederholter oder fortgesetzter Handlungen für jede einzelne schadensstiftende Handlung eine neue, gesonderte Verjährungsfrist beginnt, auch wenn weitere gleichartige Handlungen mit identischem Erfolg nachfolgen (BGH, GRUR 1984, 820 [822 f.] - Intermarkt II; 1978, 492 [494 f.] - Fahrradgepäckträger II; Kühnen, in: Schulte, a.a.O., § 141 Rn 16).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2008 - 4b O 48/07

    Gras- und Laubsauger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger), wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter).
  • LG Düsseldorf, 22.09.2005 - 4a O 294/04

    Drahtbond

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger), wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung liegt eine Benutzung der technischen Lehre nur vor, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 527 - Custodiol II; BGH, GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung liegt eine Benutzung der technischen Lehre nur vor, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 527 - Custodiol II; BGH, GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Schon das Angebot zur Vermietung der angegriffenen Ausführungsform 2 stellte ein "Anbieten" im Sinne von § 9 PatG dar, da hierfür nicht zwingend ein Anbieten zum Verkauf erforderlich ist, sondern jede Handlung genügt, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; vgl. Kühnen, in: Schulte, PatG mit EPÜ, 8. Auflage, § 9 Rn 51).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
    Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich sind dabei eigenen Handlungen bzw. Wahrnehmungen gleichgestellt, im Falle einer arbeitsteiligen Organisation müssen entsprechende Erkundigungen eingezogen werden (BGHZ 109, 205 [209]; BGH NJW-RR 2002, 612 [613]).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 U 45/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 4b O 190/08 - wird zurückgewiesen.
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